Abmahnungen für einen fairen Wettbewerb betreffen auch Verbraucher

 

Seit 2019 haben wir festgestellt, dass es Carbon-Händler auf dem deutschen Markt gibt, die Carbon mit Glasfaseranteil als Voll-Carbon verkaufen oder die ihre Kunden nicht auf den Glasfaseranteil hinweisen. Dies stellt gemäß §§ 5 und 5a UWG eine Irreführung im Sinne des Wettbewerbsrechts dar, eine unzulässige Täuschung. Daher haben unsere Anwälte mehrere Abmahnungen ausgesprochen, und alle waren erfolgreich. Auf diese Weise haben wir einen Beitrag zur klaren Definition von "Carbon" für unsere Verbraucher und potenziellen Kunden geleistet.

 

Wir begrüßen fairen Wettbewerb in unserer Branche, sind jedoch besorgt darüber, dass es immer wieder Kollegen in der Branche gibt, die über kein ausreichendes Fachwissen im Bereich "Carbon" verfügen. Solche Aktivitäten empfinden wir als unfair sowohl gegenüber den Verbrauchern als auch gegenüber uns selbst. Wir zögern daher, Abmahnungen an Kollegen zu senden, die unbeabsichtigt Fehler gemacht haben. Dennoch müssen wir dies tun, da unzulässige Täuschungen erhebliche Verluste für Verbraucher verursachen können.

 

Hier finden Sie einige unserer Abmahnungen:

 

  1. https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-von-der-max-li-services-vertriebs-gmbh-und-itb-erhalten_156209.html
  2. https://www.anwalt.de/rechtstipps/max-li-service-vertriebs-gmbh-abmahnung-wegen-der-verwendung-der-bezeichnung-carbon_158405.html
  3. https://muenster-legal.de/abmahnung-der-max-li-service-vertriebs-gmbh/
  4. https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle_faelle/abmahnung-der-max-li-services-vertriebs-gmbh-und-itb-rechtsanwaltsgesellschaft/

   und weitere.

 

Für unsere geschätzten Kunden: Falls Sie den Verdacht hegen, dass Ihnen ein Carbon-Händler in Deutschland Teile aus Carbon+Glasfaser, Carbon+ABS oder minderwertiges Carbon als echtes Voll-Carbon verkauft hat, zögern Sie bitte nicht, sich umgehend bei uns zu melden. Wir werden in solchen Fällen geeignete Schritte gegen diese Kollegen einleiten. Als Belohnung winken Ihnen 500 Euro, sobald wir erfolgreich gegen den Händler vorgegangen sind.

 

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen aus dem Bodenseekreis Lindau

 

Dipl.-Ing. Kevin Long